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Geld vom Staat: Vermögenswirksame Leistungen / Arbeitnehmer-Sparzulage / Wohnungsbauprämie

Bei einigen Sparformen wie Bausparen oder Fondssparen gibt es zusätzliches Geld vom Arbeitgeber (das sind die vermögenswirksamen Leistungen), außerdem steuert der Staat auch noch etwas dazu (das ist dann die Arbeitnehmer-Sparzulage). Jeder Arbeitnehmer kann diese Leistungen erhalten, also auch Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende. Wichtig für die Berechtigung der Förderung ist, dass das eigene Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.

In einigen Firmen ist die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen im Tarifvertrag festgelegt, bei anderen wird die Zahlung hausintern geregelt und einige Firmen zahlen ihren Angestellten gar keine Zusatzleistungen. Frag unbedingt in deiner Firma nach. Manche Chefs sind in solchen Dingen nämlich etwas vergesslich :-) Bis zu 39,17 Euro kann der Arbeitgeber monatlich auf den Bausparvertrag oder den Fondssparplan überweisen. Bei vielen Unternehmen wird dieses Geld zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
Wichtig: Zahlt deine Firma keine Zusatzleistungen, dann bitte sie wenigstens vom Nettoeinkommen (also von dem Geld, was du tatsächlich ausgezahlt bekommt) jeden Monat die 39,17 Euro auf deinen ausgewählten Vertrag zu überweisen! Damit bist du berechtigt die Förderung vom Staat zu bekommen.

Womit wir beim nächsten Punkt wären:

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen:

Wenn deine Firma jeden Monat 39,17 Euro auf den Bausparvertrag einzahlt, sind das nach einem Jahr 470 Euro. Der Staat fördert diese Art des Geldanlegens mit einer Zulage von 9 %. Was 42,30 Euro zusätzlich im Jahr wären.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds:

Hier ist der Staat sogar noch großzügiger. Du bekommst jährlich auf bis zu 400 Euro eine Zulage.

Am besten nutzt du beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig und sicherst dir damit einen jährlichen Zuschuss von 114,30 EUR!

Zusätzlich gibt es auch noch die Wohnungsbauprämie:

Beim Bausparen zahlt der Staat auf deine eigene Sparleistungen (also nicht auf das Geld, dass deine Firma überwiesen hat) einen Zuschuss von 8,8 %. Diesen Zuschuss erhältst du auf maximal 512 Euro im Jahr (1.024 Euro für Ehepaare). Damit können bis 45 Euro zusätzlich auf dein Konto wandern, wenn dein Einkommen nicht eine bestimmte Höhe überschreitet.

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