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Das Leben genießen mit dem Start-Set
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Na dann erstmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Denn damit hast du die größte Hürde bereits überwunden!
Doch nun geht es richtig los: denn jetzt heißt es, einige organisatorische Dinge zu erledigen. Wir helfen dir dabei und haben einmal die 10 wichtigsten Dinge für dich zusammengestellt!!
Wir bieten dir für den Einstieg in das Berufsleben oder das Studium ein komplettes Servicepaket mit unterschiedlichen Bank-, Versicherungs- und Bauspardienstleistungen an. Mit unserem Start-Set können deine Wünsche bald Wirklichkeit werden!
Flexibel kombinierbar:
Stell dir dein Finanzpaket ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen zusammen:
• kostenloses Girokonto mit der SparkassenCard für Geldautomaten, Kontoauszugdrucker und SB-Terminals*
• Online-Banking, der direkte Weg zur Kreissparkasse, für die täglichen Bankgeschäfte von zu Hause oder unterwegs - per PC
• flexible Sparverträge
• Kreditkarte**
• Versicherungen der VGH zu besonders günstigen Tarifen - für eine sichere Zukunft
• Bausparen, Aktiensparen und VL: Mit einem Bausparvertrag der LBS kommst du deinen eigenen vier Wänden ein großes Stück näher
• Investmentsparen mit Deka Investmentfonds
• Förderungen von Vater Staat
• kostenloser Finanzplan
* für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zum 29. Lebensjahr kostenfrei
** für alle ab 18 Jahren
Die 10 wichtigsten Tipps für Berufseinsteiger
1.) Das kostenlose Girokonto
Damit dir dein Arbeitgeber deinen Lohn zukommen lassen kann, brauchst du unbedingt ein eigenes Konto.
Egal ob du dein Konto direkt von zu Hause aus über das Online-Banking oder in deiner Kreissparkasse vor Ort verwalten möchtest, während deiner Ausbildung oder deines Studiums, max. bis zum 30. Lebensjahr, gibt’s das Girokonto inklusive SparkassenCard bei der Kreissparkasse Osterholz kostenlos!
2.) Vermögenswirksame Leistungen anlegen
Je früher, desto besser. Mit Beginn der Ausbildung hast du unter Umständen einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Das sind finanzielle Leistungen, die der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zur Ausbildungsvergütung für dich erbringt. Er zahlt dir also zum Beispiel monatlich vermögenswirksame Leistungen, falls ein Tarifvertrag das vorsieht. Es gibt natürlich auch Arbeitgeber, die das freiwillig tun. Spreche deine/n Sparkassenberater/in an, der berät dich ausführlich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Das Wichtigste für uns ist, dass diese zu deinen persönlichen Zielen, Wünschen und Bedürfnissen passen.
Das Prinzip VL
Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden vom Staat gefördert. Um diese Förderung, die so genannte Arbeitnehmersparzulage, zu bekommen, ist es notwendig, dass die VL direkt von deinem Arbeitgeber auf einen VL-Sparvertrag überwiesen werden. Ob, und wie viel dein Arbeitgeber dir zu deinen VL zahlt, steht meist im Tarifvertrag oder du fragst einfach einmal nach. Um die staatliche Förderung optimal auszunutzen, kannst du natürlich auch immer selbst etwas dazu beisteuern.
Dazu reichst du einfach eine Durchschrift des Vertrags bei deinem Arbeitgeber ein, damit er die Kontoverbindung hat und die Beträge ggf. von deinem Gehalt abziehen kann.
Es kommt jedoch nicht jeder beliebige Sparvertrag in Frage, sondern der Staat gibt einige Anlageformen vor. Die chancenreichsten darunter sind laut Stiftung Warentest folgende:
• Banksparplan
• Bausparvertrag
• Betriebliche Altersvorsorge
• Aktienfondsparplan
• Tilgung eines Bausparvertrages
Eine weitere Bedingung um die staatliche Förderung zu bekommen ist, dass dein Einkommen während einer Laufzeit von sieben Jahren (so lange sollte der Vertrag immer laufen) nicht höher als 17.900 EUR pro Jahr (Ehepaare 35.800 EUR) ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt, zahlt der Staat allen Sparern mit Aktienfondssparplänen 18 % auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro. Das sind maximal 72 Euro im Jahr. Bei Bausparverträgen liegt die Förderung bei 9 % für Beiträge bis zu 470 Euro - also maximal 43 Euro im Jahr. Zusätzlich können Sparer hier noch die Wohnungsbauprämie kassieren: Pro Jahr zahlt der Staat 8,8 % auf die jährlichen Einzahlungen - höchstens aber 45 Euro pro Jahr.
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage musst du jedes Jahr mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dazu gibt es eine Bescheinigung von deiner Bank, die du zu der Steuererklärung hinzufügen musst. Die Wohnungsbauprämie beantragst du ganz einfach über die jeweilige Bausparkasse. Das Finanzamt zahlt dann die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
3.) Anspruch auf Kindergeld?
Du bist zwischen 18 und 25 Jahren, bist nicht verheiratet und startest jetzt mit einer Berufsausbildung? Dann haben deine Eltern unter Umständen noch Anspruch auf Kindergeld. Das hängt zum Beispiel davon ab, wie viel du während deiner Ausbildung verdienst. Zurzeit beträgt das Kindergeld 154 Euro für das 1. bis 3. Kind und 179 Euro ab dem 4. Kind. Es lohnt sich also, zu prüfen, ob Ansprüche bestehen.
4.) Ausbildungsbeihilfe
Deine Ausbildungsstelle liegt mehr als eine Stunde von deinem Wohnort entfernt? Du überlegst dort in eine eigene Wohnung zu ziehen, weißt aber nicht, wie du das bezahlen sollst? Dann solltest du rechtzeitig darüber nachdenken, Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Sie wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Beihilfe ist von Alter, Familienstand und der Unterbringung (also der Miete, die du für die neue Wohnung bezahlen musst) abhängig. Deine Ausbildungsvergütung wird angerechnet und das Einkommen deiner Eltern, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Gezahlt wird die Ausbildungsbeihilfe für die Dauer der Ausbildung. Stelle den Antrag also frühzeitig bei der dafür zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit. Übrigens: Solltest du keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe haben, hast du vielleicht eine Chance, Wohngeld zu bekommen!
5.) Lohnsteuerkarte beantragen
Mit Beginn der Ausbildung braucht dein Ausbildungsbetrieb eine Lohnsteuerkarte von dir. Die Karte enthält wichtige Daten, die dein Arbeitgeber für das Finanzamt braucht. Die Steuerkarte musst du beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. bei der Gemeinde beantragen.
6.) Anmeldung zur Sozialversicherung
Neben der Lohnsteuer fallen Beiträge für die Sozialversicherung an. Dazu gehören die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das ist sozusagen deine Vorsorge im jeweiligen Bedarfsfall. Arbeitnehmer – von Auszubildenden bis hin zu Angestellten – und Arbeitgeber zahlen dazu Ihren Beitrag und sorgen damit für eine Basisabsicherung. Um beteiligt zu werden, musst du dich anmelden. Dann bekommst du eine Versicherungsnummer und einen Ausweis. Was nach Abzug dieser Beiträge übrig bleibt, ist der Nettolohn. Das ist dann der Betrag, der dir monatlich auf deinem Konto zur Verfügung steht.
7.) Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt
Die Arbeitsschutzbestimmungen für Jugendliche in Deutschland sind klar geregelt. Bist du noch unter 18 Jahre alt, darfst du nur beschäftigt werden, wenn du für den gewählten Beruf gesundheitlich auch geeignet bist. Der Ablauf ist ganz einfach: Du wirst bei deinem Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder beim Betriebsarzt deines künftigen Arbeitgebers untersucht und erhältst eine ärztliche Bescheinigung. Die Bescheinigung musst du dann deinem Arbeitgeber vorlegen. Manche Arbeitgeber verlangen diese Bescheinigung auch, wenn du schon über 18 Jahre bist.
8.) Mitgliedsbescheinigung Krankenversicherung
Im Falle einer Krankheit bist du als Azubi nicht mehr über deine Eltern versichert. Es ist also wichtig, dass du dich rechtzeitig selbst versicherst. Mit Beginn der Ausbildung benötigt der Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse.
9.) Berufsunfähigkeit absichern
Es kann immer was passieren: Krankheit oder Unfall. Trotzdem muss dann das Leben weitergehen. Auch, wenn du berufsunfähig sein solltest. Erst nach 5 Jahren im Job hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente vom Staat. Unsere Empfehlung: Sorge vor! Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Fall der Fälle eine monatliche Rente zahlt. Auch zu diesem Thema berät dich dein/e Sparkassenberater/in natürlich gerne!
10.) Private Haftpflicht
Frage deine Eltern, ob sie privat haftpflichtversichert sind. Wenn ja, bist du bis zum Ende deiner ersten Ausbildung (oder auch erstem Studium) über sie mitversichert. Wenn nicht, empfehlen wir, sofort ein Angebot bei deiner Sparkasse einzuholen und sich für eine private Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Denn sie ist eine der wichtigsten Versicherungen von allen! Achtung: Auch wenn du bei den Eltern mitversichert sein solltest gilt: Mit Beginn einer zweiten Ausbildung musst du auf jeden Fall eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Die Kreissparkasse Osterholz bietet mehr:
Für einen erfolgreichen Start in den Beruf oder das Studium haben wir stets noch ein paar Tipps parat. Nähere Informationen gibt es bei deinem Berater in der Kreissparkasse - alles maßgeschneidert, so wie du es brauchst!
Das Start-Set für eine rosige Zukunft!


